AG Strafrecht

Ein Podcast von Christian Konert

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13 Folgen

  1. Folge 13 – Zulässigkeit der Revision

    Vom: 25.6.2022
  2. Folge 12 – Das Revisionsverfahren im Überblick

    Vom: 2.1.2022
  3. Folge 11 – Das erstinstanzliche Strafurteil

    Vom: 2.11.2021
  4. Folge 10 – Das erstinstanzliche Strafverfahren

    Vom: 15.8.2021
  5. Folge 9 – Einstellungen nach dem Opportunitätsprinzip

    Vom: 11.7.2021
  6. Folge 8 – Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen und Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO

    Vom: 6.6.2021
  7. Folge 7 – Abschlussverfügung und Anklageschrift

    Vom: 1.5.2021
  8. Folge 6 – Die Entschließung der Staatsanwaltschaft

    Vom: 28.3.2021
  9. Folge 5 – Jugendstrafrecht

    Vom: 21.2.2021
  10. Folge 4 – Ermittlungsverfahren und Zwangsmaßnahmen

    Vom: 24.1.2021
  11. Folge 3 – Örtliche Zuständigkeit, sachliche Zuständigkeit und Instanzenzug

    Vom: 10.1.2021
  12. Folge 2 – Gang durch das Strafverfahren

    Vom: 13.12.2020
  13. Folge 1 – Vorstellung, Disclaimer, Stationsplanung, Organisation der Staatsanwaltschaft, Rechtsquellen

    Vom: 5.12.2020

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Zielgruppe des Podcasts sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich entweder bereits in der Strafstation befinden oder diese abgeschlossen haben und den Podcast zur Wiederholung und Examensvorbereitung nutzen möchten. Der Podcast orientiert sich an Ablaufplänen von mir bekannten Arbeitsgemeinschaftsleiterinnen und -leitern, so dass er sich gerade für Referendarinnen und Referendare in der Station zur Vertiefung eignen sollte. Für Referendarinnen und Referendare, die sich gerade auf das Examen vorbereiten, sollte der Podcast als Möglichkeit der Wiederholung dienen. Dies ist besonders nötig, da zum Zeitpunkt des Staatsexamens die strafrechtliche Arbeitsgemeinschaft recht lange zurückliegt und eine wiederholende Arbeitsgemeinschaft nicht stattfindet. Der Podcast ist hinsichtlich seiner Kapitelmarken so konzipiert, dass diese erfahrenen Referendarinnen und Referendare entsprechend für sie nicht mehr relevante Teile überspringen können.