Folge 13 – Zulässigkeit der Revision

In der heutigen Folge betrachten wir die Zulässigkeit der Revision des Angeklagten. Der Schwerpunkt liegt hier auf den gängigen Fristenproblemen im Rahmen der Revisionsbegründungsfrist, die in nahezu jeder Examensklausur auftreten. Statthaftigkeit der Revison: * § 333 StPO* § 335 StPO* § 313 StPO* OLG Hamm, Beschluss vom 02.04.2020, Az.: III-5 RVs 19/20 – Revision im Falle der Annahmeberufung nur nach Annahme der Berufung statthaft* OLG Hamm, Beschluss vom 11.05.2021, Az.: 4 RVs 7/21 – Revision im Falle der Annahmeberufung auch ohne Annahme statthaft.* BGH, Beschluss vom 14.10.2015, Az.: 1 StR 56/15 – Tenorbeschwer Einlegungsform und -frist: * § 341 StPO Begründungsform und -frist: * § 344 StPO* § 345 StPO Klassische Fristenprobleme bei der Revisionsbegründungsfrist und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: * Folge 28 meines zivilrechtlichen Podcasts zum Zustellungs- und Wiedereinsetzungsrecht* § 37 StPO*

Om Podcasten

Zielgruppe des Podcasts sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich entweder bereits in der Strafstation befinden oder diese abgeschlossen haben und den Podcast zur Wiederholung und Examensvorbereitung nutzen möchten. Der Podcast orientiert sich an Ablaufplänen von mir bekannten Arbeitsgemeinschaftsleiterinnen und -leitern, so dass er sich gerade für Referendarinnen und Referendare in der Station zur Vertiefung eignen sollte. Für Referendarinnen und Referendare, die sich gerade auf das Examen vorbereiten, sollte der Podcast als Möglichkeit der Wiederholung dienen. Dies ist besonders nötig, da zum Zeitpunkt des Staatsexamens die strafrechtliche Arbeitsgemeinschaft recht lange zurückliegt und eine wiederholende Arbeitsgemeinschaft nicht stattfindet. Der Podcast ist hinsichtlich seiner Kapitelmarken so konzipiert, dass diese erfahrenen Referendarinnen und Referendare entsprechend für sie nicht mehr relevante Teile überspringen können.