Folge 9 – Einstellungen nach dem Opportunitätsprinzip

In der heutigen Folge werden die gänigsten Einstellungen nach dem Opportunitätsprinzip behandelt. Auch wenn diese Vorschriften keine hohe Examensrelevanz haben, sind sie von überragender praktischer Bedeutung und müssen daher zwingend jedem Strafrechtler geläufig sein. Einstellung nach § 153 StPO: * § 153 StPO* BGH, Beschluss vom 26.08.2003, Az.: 5 StR 145/03 Einstellung nach § 153a StPO: * § 153a StPO Einstellung nach § 154 StPO / Beschränkung nach § 154a StPO: * § 154 StPO* § 154a StPO Einstellung nach § 205 StPO: * § 205 StPO Verweis auf den Privatklageweg nach § 376 StPO: * § 374 StPO* § 376 StPO

Om Podcasten

Zielgruppe des Podcasts sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich entweder bereits in der Strafstation befinden oder diese abgeschlossen haben und den Podcast zur Wiederholung und Examensvorbereitung nutzen möchten. Der Podcast orientiert sich an Ablaufplänen von mir bekannten Arbeitsgemeinschaftsleiterinnen und -leitern, so dass er sich gerade für Referendarinnen und Referendare in der Station zur Vertiefung eignen sollte. Für Referendarinnen und Referendare, die sich gerade auf das Examen vorbereiten, sollte der Podcast als Möglichkeit der Wiederholung dienen. Dies ist besonders nötig, da zum Zeitpunkt des Staatsexamens die strafrechtliche Arbeitsgemeinschaft recht lange zurückliegt und eine wiederholende Arbeitsgemeinschaft nicht stattfindet. Der Podcast ist hinsichtlich seiner Kapitelmarken so konzipiert, dass diese erfahrenen Referendarinnen und Referendare entsprechend für sie nicht mehr relevante Teile überspringen können.