Was Finanzdienstleister beim Gesetz zur Barrierefreiheit jetzt beachten müssen.
zeb Sound of Finance - Ein Podcast von zeb - Donnerstags
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In der heutigen Episode beschäftigen wir uns mit dem Thema „Barrierefreiheit“. Damit meinen wir heute aber nicht z. B. Rampen an Eingängen von Gebäuden oder Zugänge zu Clubs, sondern die Barrierefreiheit von Webseiten. Denn ab Mitte 2025, also schon im kommenden Jahr, tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es soll die digitale Barrierefreiheit für alle Nutzer, aber insbesondere für Menschen mit Behinderungen, verbessern. Anbieter von mobilen Anwendungen und Webseiten werden verpflichtet, ihre Inhalte so zu gestalten, dass sie für alle Menschen uneingeschränkt zugänglich sind. Da das BFSG auch Finanzdienstleistungen betrifft, stellt es auch Banken vor die Herausforderung der Umsetzung. Wie Finanzdienstleister diese Herausforderung am besten meistern können, erklären mit Anna Großalber und Paula Zemann gleich zwei Expertinnnen von applied bei zeb, der Digitaltochter des zeb. Anna ist UX-Designerin und hat sich auf das Thema der Barrierefreiheit in UX, in Software und in IT spezialisiert. Paula ist Softwareentwicklerin im Frontend und beschäftigt sich seit einem Jahr intensiv mit dem Thema „Accessibility“ und der barrierefreie Umsetzung von Websites. Das Gespräch wird moderiert von Jonas Schneider. Er ist Berater im zeb.