"Gottesurteile" werden 1215 verboten

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Glühende Eisen an den Füßen, gefesselte Menschen im Wasser: Mittelalterliche "Gottesurteile" waren oft grausam - und werden 1215 vom päpstlichen Laterankonzil verboten. Was folgt, ist ein Schritt zur modernen Rechtsprechung - aber auch zur gefürchteten "Inquisition".