Blaulicht und Martinshorn in STVO (am 29.03.1956)

Wenn Feuerwehr, Polizei oder Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn durch die Straßen rasen, haben sie einen schwerwiegenden Grund. Zum Beispiel um Menschleben zu retten. Denn der Einsatz des Sondersignals ist gesetzlich streng geregelt: Seit dem 29. März 1956, damals wurde es in der Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik verankert.

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Ob Staatsgründung oder Machtverfall, Lebensdaten großer Frauen und Männer, Wendepunkte der Menschheitsgeschichte, Friedensverträge und Katastrophen, Erfindungen und Entdeckungen - im Stichtag auf WDR 2 wird Geschichte lebendig.