VGP-086 Hochzeit und Versicherungen
Versicherungsgeflüster-Podcast - Ein Podcast von Patrick Hamacher und Bastian Kunkel - Sonntags
Kategorien:
Verliebt, verlobt, verheiratet. Welche Versicherungen kann man nach der Heirat zusammenlegen, welche sollten geändert werden und welche sollten ergänzt werden? Häufig kommt es vor, dass Ehepaare doppelte Versicherungen haben, die es in dieser Form gar nicht mehr benötigt. Beispiele hierfür sind z.B. die Privathaftpflichtversicherung, die Rechtsschutzversicherung oder die Hausratversicherung. Diese Versicherungen kann man gut und gerne als Paar zusammenlegen bzw. einen der Verträge kündigen. Das Ganze sogar ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen! Wie das genau geht, erklären wir in dieser Episode. Aber auch andere bereits bestehende Versicherung sollten überprüft werden. So sollte auch ein bestehendes Bezugsrecht - also die Frage: Wer ist derjenige, der z.B. das Geld im Falle eines Todes erhält? - neu geregelt werden. Außerdem gibt es in den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen die Option, dass die BU-Rente nach der Heirat ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden kann. Dies ist u.U. sinnvoll, wenn es um das Thema Absicherung der Familie, Familienplanung oder Immobilienerwerb geht. All das und einen Heiratsantrag gibt’s kurz und knapp in dieser Folge zu hören. Hier kannst Du uns finden Website: http://www.versicherungsgefluester-podcast.de Facebook: http://fb.com/versicherungsgefluester Links zu Bastian Kunkel Website: http://www.versicherungenmitkopf.de YouTube: https://www.youtube.com/versicherungenmitkopf Instagram: https://www.instagram.com/versicherungenmitkopf/ Links zu Patrick Hamacher Website: http://www.was-ist-versicherung.de YouTube: http://www.was-ist-versicherung.de/YouTube Instagram: https://www.instagram.com/wasistversicherung/ Impressum: https://versicherungsgefluester-podcast.de/impressum Datenschutz: https://versicherungsgefluester-podcast.de/datenschutz Hinweis: Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Die Ausführungen, Inhalte und Auskünfte sind rechtlich unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Für zwischenzeitliche Änderungen übernehmen die Autoren keine Gewähr. Ferner ersetzt der Inhalt keine qualifizierte Beratung und dient lediglich einer ersten Information.