Deutsche Wohnen& Co enteignen, Teil 3 – Umsetzung und Alternativen
Verfassungspod - Ein Podcast von Verfassungsblog
Sie hatten abgestimmt und sich für das Thema "Deutsche Wohnen & Co. Enteignen" als Gegenstand unserer Recherchen für die Pilotfolge des VerfassungsPod entschieden. Das war eine tolle Idee. Der Auftrag, den Berliner Volksentscheid und die Sozialisierung der Wohnungsbestände großer Immobilienkonzerne in der Bundeshauptstadt aus juristischer Perspektive auszuleuchten, hat sich als ungeheuer lohnend erwiesen. Wir haben so viel Material zusammen getragen, dass wir diese Folge in mehrere Teile aufgeteilt haben, damit Sie nicht den Überblick verlieren. In Teil 1 ging es bereits um die Fragen: Kann man den Wohnungskonzernen überhaupt ihr Eigentum wegnehmen? Was hat es mit Artikel 15 auf sich, der geheimnisvollen Sozialisierungsermächtigung in unserer Verfassung? Und kann auch das Land Berlin von ihr Gebrauch machen? In Teil 2 haben wir dann über folgende Fragen gesprochen: Was sind die Maßstäbe für die Entschädigung, die Berlin an Deutsche Wohnen & Co. zu zahlen hätte? Stimmt es, dass die erwartete Milliardensumme den Landeshaushalt sprengen würde? Und was sagt das internationale Recht dazu? Teil 3: Umsetzung und Alternativen Diese Folge dreht sich nun um die Umsetzung, wenn der Volksentscheid durchgeht: Was hat es mit der "Anstalt des öffentlichen Rechts" auf sich, die die Wohnungen übernehmen soll? Wie demokratisch ist das alles? Und wer könnte vor welchem Gericht dagegen klagen? 00:00 bis 20:52: Intro und die Ausgestaltung der Vergesellschaftung 21:24 bis 24:50: Rechtsschutz 25:20 bis Ende: Rechtspolitische Alternativen zur Vergesellschaftung Wie geht es weiter? Welches Thema sollen wir für die nächste Folge des VerfassungsPod angehen? Darüber können Sie abstimmen. Drei Themen stehen zur Auswahl. Zur Abstimmung geht es hier. Wie können Sie uns unterstützen? Einen Podcast wie diesen zu recherchieren und zu produzieren, macht richtig Aufwand. Es sind viele, viele Stunden Arbeitszeit in diese Folge geflossen. Diesmal haben wir noch viel improvisiert (s. Foto), aber auf die Dauer werden wir investieren müssen, und zwar tüchtig. Das geht nur, wenn es uns gelingt, Sie davon zu überzeugen, Mitglied in unserer Steady-Fördercommunity zu werden und 5 Euro im Monat in den Topf zu werfen. Und was haben Sie davon? Als Steady-Mitglied sind Sie nicht nur passiver Konsument, sondern Teil des Projekts. Die aktuelle Folge "DW Enteignen" ist noch sehr breit angelegt, was auch dem Thema geschuldet war. Aber eigentlich stellen wir uns vor, dass wir die Frage, der wir nachgehen, zuspitzen, damit wir das Problem, das das Thema interessant macht, exakt treffen. Das wollen wir mit Ihnen diskutieren. Wir wollen von unseren Steady-Mitgliedern erfahren, was sie interessiert. Wir wollen mit ihnen besprechen, welche Fragen wir stellen und welchen Spuren wir nachgehen sollen. Wenn Sie Mitglied werden, bekommen Sie den Zoom-Link und sind dabei. Und Sie bekommen natürlich unsere famose Kaffeetasse: Gesprächspartner_innen: Prof. Dr. Marietta Auer, Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt, und Justus-Liebig-Universität Gießen Prof. Dr. Thorsten Beckers, Bauhaus-Universität Weimar Prof. Dr. Matthias Goldmann, Goethe-Universität Frankfurt Prof. Dr. Michael Kloepfer, Humboldt-Universität Berlin Prof. Dr. Markus Krajewski, Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg-Erlangen Dr. Pia Lange, Universität Bremen Prof. Dr. Florian Rödl, Freie Universität Berlin Sebastian Schneider, Jurist, Berlin Dr. Jana Schollmeier, Universität Trier Silvia Steininger, Max-Planck-Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht, Heidelberg Prof. Dr. Fabian Thiel, University of Applied Science, Frankfurt Dr. John Philipp Thurn, Sozialgericht Berlin Prof. Dr. Christian Waldhoff, Humboldt-Universität Berlin Dr. Tim Wihl, Humboldt-Universität Berlin Dr. Benedikt Wolfers, Posser, Spieth, Wolfers & Partners, Berlin Quellen: Isabella Beck, Carina Brendl, Gabriella Kinefss: Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen in Deutschland? Eine (kritische) Betr