044 Vorzugsrücklage – die steuerbegünstigte Form des Gesellschafterdarlehens

Gesellschafterdarlehen zählen zum Privatvermögen und sind damit nicht steuerbegünstigt. Kommt eine Kapitalerhöhung für die anderen Gesellschafter nicht in Frage, bleibt nur noch eine gesellschafterbezogene Rücklage mit Vorzugsrechten. Wie man diese Vorzugsrücklage vertraglich am besten ausgestaltet, damit sie steuerlich anerkannt wird, erörtern wir in unserer neuen Podcastfolge von „ThinkTax – Legal Insights zu Unternehmensstrukturen und Steuern“.

Om Podcasten

In der Podcast-Reihe „ThinkTax – Legal Insights zu Unternehmensstrukturen und Steuern“ beleuchten Hendrik Grosse und Dr. Benjamin Rothmund die relevanten juristischen und steuerlichen Aspekte einer optimalen Unternehmensstruktur.