Bundesverfassungsgericht: Masern-Impfpflicht ist rechtens

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Eltern dürfen ihre Kinder auch in Zukunft nur in eine Kita oder in die Tagesbetreuung geben, wenn diese gegen Masern geimpft sind oder die Krankheit überstanden haben. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es wies mehrere Klagen von Eltern gegen die bestehende Masern-Impfpflicht ab. Die Richter erklärten, die Grundrechtseingriffe seien zumutbar, um andere besonders gefährdete Menschen vor der hochansteckenden Virusinfektion zu schützen.