BGH bestätigt Urteil im "Stutthof"-Prozess

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Der Bundesgerichtshof hat die Bewährungsstrafe gegen eine frühere Schreibkraft aus dem Konzentrationslager "Stutthof" bestätigt. Die Richter in Leipzig verwarfen die Revision der Verteidigung. Die Anwälte der 99-Jährigen hatten unter anderem infrage gestellt, ob der Frau ein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Es sei nicht erwiesen, dass sie von den Geschehnissen im Lager wusste. Der Bundesgerichtshof folgte dieser Argumentation nicht. Das Landgericht Itzehoe hatte die ehemaligen KZ-Sekretärin der Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen für schuldig erklärt. Es verhängte eine Jugendstrafe von zwei Jahren, setzte diese aber zur Bewährung aus. Der Fall gilt als das möglicherweise letzte Strafverfahren zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde. Die Angeklagte war als sehr junge Frau im Geschäftszimmer des Kommandanten des KZ Stutthof bei Danzig beschäftigt.