18.8.1932: Das Baden in anstößiger Badekleidung ist verboten
SWR Kultur Zeitwort - Ein Podcast von SWR
Selbstgenähte Badeanzüge verhüllen den Körper – aber nicht im nassen Zustand. Mit Hilfe der Badepolizeiverordnung und ergänzendem „Zwickelerlass“ sollte Bademode anständiger werden
