Warum Sie durch den Zuschuss für den Kindergarten oder die Tagesmutter Ihren Arbeitnehmern einen höheren Nettolohn zahlen und Kosten verringern können (Nettolohnoptimierung - mehr Netto vom Brutto)
Steuern sparen Gewinne steigern - Ein Podcast von Steuerberaterin Sabine Banse-Funke Vesting & Partner
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Wie können Kosten, Steuern und Sozialversicherung durch den Arbeitgeberzuschuss für den Kindergartenbeitrag oder die Tagesmutter gespart werden (Nettolohnoptimierung - mehr Netto vom Brutto)? Haben Sie Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen mit kleinen Kindern? Gerade wenn die Kinder noch klein sind, haben die Familien oft zusätzliche Belastungen, wie zum Beispiel Kosten für den Kindergarten oder die Tagesmutter. In dieser Zeit haben die Familien meist keinen großen finanziellen Spielraum, da oft ein Elternteil gar nicht oder in Teilzeit arbeitet. Für Arbeitnehmer mit Kindern im Kindergarten habe ich eine tolle Lösung. In unserer Reihe der Nettolohnoptimierung widmen wir uns heute dem Arbeitgeberzuschuss zum Kindergartenbeitrag oder zur Tagesmutter. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer einen Zuschuss für den Kindergarten oder die Tagesmutter zahlen, der beim Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei ist. D.h. der Arbeitnehmer erhält die Zahlung brutto wie netto. Dem Arbeitgeber entstehen ausschließlich die Kosten des Zuschusses. Was gibt es dabei zu beachten? weiterlesen https://www.vesting-stb.de/warum-sie-durch-den-zuschuss-fuer-den-kindergarten-oder-die-tagesmutter-ihren-arbeitnehmer-einen-hoeheren-nettolohn-zahlen-und-kosten-verringern-koennen-nettolohnoptimierung-mehr-netto-vom-brutto/ Viel Spaß dabei. Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: [email protected] Tel: 0551/498010 Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/aktuelles/news/unser-blog/ oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/aktuelles/news/unser-podcast/! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung ersetzen. Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke