Geschenke an Geschäftsfreunde: Was ist von der Steuer absetzbar, wann zahlt der Schenker Steuern auf Geschenke?

Steuern sparen Gewinne steigern - Ein Podcast von Steuerberaterin Sabine Banse-Funke Vesting & Partner

Kategorien:

Beim Schenken gibt es einiges zu beachten, damit das Geschenk als Betriebsausgabe abzugsfähig ist, der Schenker keine Pauschalsteuern zahlen soll und der Beschenkte keine Einnahmen versteuern muss. Die Weihnachtszeit rückt langsam näher und viele Unternehmen überlegen, welche Geschenke an Geschäftsfreunde dieses Jahr zu Weihnachten verschenkt werden. Steuerlich gibt es dabei einiges zu beachten und oft auch eine Überraschung, wenn der Schenker auf sein Geschenk zusätzliche Steuern bezahlen soll oder der Schenker dieses als Einnahme versteuern muss. Daher besprechen wir das Thema Geschenke an Geschäftsfreunde in der heutigen Folge und konzentrieren uns auf den Bereich der Einkommensteuer. Was ist ein Geschenk im einkommensteuerlichen Sinne? Sind Zugaben und Annehmlichkeiten Geschenke? Was sind Streuwerbeartikel? Welche Unterteilung gibt es für die Einkommensteuer bei Geschenken und Aufmerksamkeiten? Was ist eine Aufmerksamkeit? Wann sind Geschenke an Geschäftsfreunde abzugsfähige Betriebsausgaben und gibt es eine betragsmäßige Abzugsbeschränkung? Was passiert bei Geschenken an Geschäftsfreunde beim Überschreiten der 35 €-Grenze? Beispiele 1 - 4 Was ist mit der Umsatzsteuer/Vorsteuer bei Geschenken bei der 35 €-Grenze und der 60 €-Grenze bei Aufmerksamkeiten? Gibt es eine Aufzeichnungspflicht für die Geschenke an Geschäftsfreunde? Welche einkommensteuerlichen Auswirkungen gibt es beim Empfänger des Geschenkes? Was ist die Pauschalsteuer für Geschenke an Geschäftsfreunde? Welche Voraussetzungen gelten für die Pauschalsteuer für die Geschenke an Geschäftsfreunde und wie hoch ist diese? Was ist mit der Pauschalsteuer für Aufmerksamkeiten? Ist die Pauschalsteuer für Geschenke an Geschäftsfreunde eine abzugsfähige Betriebsausgabe? Übersicht und Merkblatt zu Geschenken, zur pauschalen Steuer, zur Behandlung bei Arbeitnehmern, umsatzsteuerliche Besonderheiten, Vorsteuerabzug: https://www.vesting-stb.de/wp-content/uploads/2020/11/merkblatt-regal-geschenke-bersicht-37-b-pauschalierung-und-betriebsausgabenabzug-mit-vorsteuerabzug-oder-ohne.pdf weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/geschenke-an-geschaeftsfreunde-was-ist-von-der-steuer-absetzbar-wann-zahlt-der-schenker-steuern-auf-geschenke/ Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: [email protected]  Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog  oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke