Durch den Investitionsabzugsbetrag bereits Steuern sparen vor der Investition (Teil 1)
Steuern sparen Gewinne steigern - Ein Podcast von Steuerberaterin Sabine Banse-Funke Vesting & Partner
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In der heutigen Folge erläutere ich Ihnen zunächst die Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag, wie sich der Investitionsabzugsbetrag im Wirtschaftsjahr der Inanspruchnahme steuerlich auswirkt und in welcher Höhe ein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden kann. Anlässlich des Jahreswechsels hatten wir in den vergangenen Folgen unseres Podcasts Möglichkeiten zu Abschreibungen vorgestellt. Die Vornahme einer Investition setzt natürlich voraus, dass das Geld für die Investition auch zur Verfügung steht. Das Aufbringen der erforderlichen Mittel kann dabei unter Umständen schwierig sein. Durch die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags ist es für kleine und mittlere Unternehmen möglich, Steuern zeitlich bereits vor der Investition zu sparen. Schon vor einer geplanten Investition können die dafür voraussichtlich anfallenden Kosten teilweise gewinnmindernd abgesetzt werden. Dadurch reduziert sich die Steuerbelastung. Es verbleibt nach Steuern mehr Geld für die tatsächliche Durchführung der Investition. weiterlesen https://www.vesting-stb.de/durch-den-investitionsabzugsbetrag-bereits-steuern-sparen-vor-der-investition-teil-1/ Viel Freude mit dieser Podcast Folge. Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünschen nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: [email protected] Tel: 0551/498010 Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/aktuelles/news/unser-blog/ oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/aktuelles/news/unser-podcast/! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung ersetzen. Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke