Corona: Was Arbeitgeber und Eltern zum Entschädigungsanspruch bei Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz aufgrund behördlicher Schließung von Schulen und Kindergärten wissen sollten

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Was Eltern zum Entschädigungsanspruch bei Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz aufgrund der behördlichen Schließung von Schulen und Kindergärten wissen sollten, Voraussetzungen, Antrag, Berechnung und Fristen. Aufgrund von Corona mussten die Kindergärten, Kindergrippen und Schulen schließen. Viele Elternteile konnten aufgrund der notwendigen Kinderbetreuung dadurch nicht mehr arbeiten und hatten Einkommensausfälle. Ende März 2020 hat der Gesetzgeber eine gesetzliche Regelung geschaffen, damit Eltern eine Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten können, wenn aufgrund der Corona-Pandemie Schulen und Kindergärten geschlossen sind und das Elternteil wegen der notwendigen Kinderbetreuung nicht arbeiten kann. Darüber sprechen wir in dieser Folge. Gibt es jetzt einen Entschädigungsanspruch für Eltern bei Verdienstausfällen nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn behördliche Schließungen von Schulen und Kindergärten angeordnet wurden? Welche Voraussetzungen für die Entschädigung des Verdienstausfalls der Eltern nach dem Infektionsschutzgesetz müssen noch vorliegen? Was bedeutet keine anderweitige zumutbare Betreuung der Kinder? Muss der Verdienstausfall der Eltern wegen der Betreuung der Kinder unvermeidbar sein? Wie hoch ist der Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz auf Verdienstausfall der Eltern und ist dieser zeitlich befristet? Wer kann den Entschädigungsanspruch nach Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz aufgrund der Schließung der Schulen und Kindergärten stellen und gibt es hierfür Fristen? Wie ist die steuerliche Behandlung der Entschädigung für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz wegen behördlicher Schließung von Schulen und Kindergärten? 026 Corona-Krise: Was jeder zur Entschädigung für Verdienstausfall bei Quarantäne wissen sollte, Voraussetzungen, Antrag, Berechnung und Fristen mit Rechtsanwalt Leibecke 025 Corona-Krise Kurzarbeit: Was Sie zum Kurzarbeitergeld (KUG) wissen sollten, Vorrausetzungen, Anzeige, Antrag, Berechnung und Fristen mit Rechtsanwalt Ralph Leibecke und zahlreiche Dokumente zum Download Coronavirus: Wie sind die Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und notwendiger Kinderbetreuung, Entschädigungen bei Quarantäne, für Kurzarbeitergeld, welche Fristen sind zu beachten und bei welcher Behörde beantrage ich Erstattungen? Zusammenstellungen von rechtlichen, wirtschaftlichen, steuerlichen Hinweisen und Gesetzesänderungen, Fördermöglichkeiten und Krediten im Zusammenhang mit der Corona Krise Weitere ergänzende Informationen zu rechtlichen, wirtschaftlichen Änderungen, zur Beantragung von Krediten und Fördermitteln wegen der Corona-Pandemie erhalten Sie hier. weiterlesen https://www.vesting-stb.de/corona-krise-was-arbeitgeber-und-eltern-zum-entschaedigungsanspruch-bei-verdienstausfall-nach-dem-infektionsschutzgesetz-aufgrund-der-behoerdlichen-schliessung-von-schulen-und-kindergaerten-wissen-sollten Viel Freude mit dieser Podcast Folge. Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: [email protected]  Tel: 0551/498010   Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/leistungensteuerberatung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/aktuelles/news/unser-blog/ oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/aktuelles/news/unser-podcast/! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung er-setzen. Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke