Computer, Hardware, Software: Ab 2021 sofort einfach voll von der Steuer absetzen und Steuern sparen

Steuern sparen Gewinne steigern - Ein Podcast von Steuerberaterin Sabine Banse-Funke Vesting & Partner

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Der Gesetzgeber hat die Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter (Computer, Hardware, Software, Drucker) deutlich verbessert. Dadurch können diese schneller abgeschrieben werden. Über diese Änderung sprechen wir in der heutigen Folge. Welche Änderung gibt es bei den Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter (Computer, Hardware, Software, Drucker) und wo ist diese geregelt? Welche Abschreibungsdauer/Nutzungsdauer haben jetzt digitale Wirtschaftsgüter? Kann ich Computer, Hardware, Software und Drucker dadurch sofort von der Steuer voll absetzen? Welche digitalen Wirtschaftsgüter sind von der Änderung der Nutzungsdauer betroffen und daher sofort voll von der Steuer im Anschaffungsjahr absetzbar? Ab wann gilt die einjährige Nutzungsdauer? Kann ich als Arbeitnehmer von der kürzeren Abschreibungsdauer ab 2021 profitieren? Was ist mit Computern, Hardware und Software, die vor 2021 angeschafft wurde und für die noch ein Restbuchwert in 2021 existiert, die also noch nicht vollständig abgeschrieben wurde? Kann ich die ab 2021 auch voll abschreiben? Durchsicht des Anlagevermögens 2021 auf voll abzuschreibende digitale Wirtschaftsgüter aus Anschaffungen aus den Vorjahren Muss ich ab 2021 Computer, Hardware, Software und Drucker auf ein Jahr abschreiben und Restbuchwerte von Anschaffungen aus den Vorjahren in 2021 voll abschreiben oder habe ich ein Wahlrecht? Zusammenfassung: Ab 2021 Steuern sparen durch Computer, Hardware, Software und Drucker Die Folge stellt den Rechtsstand vom 11.3.2021 dar. Nach dem 11.03.2021 ergehende, Gesetzesänderungen, BMF-Schreiben und Rechtsprechung können daher nicht berücksichtigt sein. weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/computer-hardware-software-ab-2021-sofort-einfach-voll-von-der-steuer-absetzen-und-steuern-sparen-1-jahr-nutzungsdauer/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: [email protected]  Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog  oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke