Baukindergeld Eigenheim: Bis zu 12.000 € Zuschuss pro Kind für den Erwerb des Eigenheimes (Haus, Eigentumswohnung) erhalten
Steuern sparen Gewinne steigern - Ein Podcast von Steuerberaterin Sabine Banse-Funke Vesting & Partner
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Für den Neubau/Kauf des selbstgenutzten Wohneigentums erhalten Sie für ein förderberechtigtes Kind in 10 Jahren bei ununterbrochener Selbstnutzung zu Wohnzwecken als Eigentümer ein Baukindergeld von insgesamt 12.000 €, bei 2 Kindern von 24.000 €, bei 3 Kindern von 36.000 € für den Zehnjahreszeitraum. Viele wollen sich ihren Traum erfüllen und ihr Eigenheim (Wohneigentum) erwerben. Der Gesetzgeber gewährt einen Zuschuss, das Baukindergeld, für den Ersterwerb des selbstgenutzten Eigenheimes für Familien mit Kindern. Darüber sprechen wir in dieser Folge. Wer kann das Baukindergeld als Zuschuss beantragen? Welche Voraussetzungen gibt es bei den Kindern für das Baukindergeld? Ist das Baukindergeld einkommensabhängig und welche Grenzen gelten? Welche Jahre werden bei der Einkommensgrenze beim Baukindergeld berücksichtigt? Welches Eigenheim bzw. Wohneigentum wird beim Baukindergeld gefördert? Was wird nicht beim Baukindergeld gefördert? Innerhalb welchen Zeitraumes muss die Anschaffung des Eigenheimes erfolgt sein oder die Baugenehmigung erteilt worden sein? Wie hoch ist die Förderung des Baukindergeldes und für welchen Zeitraum wird dieses gezahlt? Wie und wann wird der Zuschuss für das Baukindergeld beantragt? Welche Nachweise sind für das Baukindergeld notwendig? Welche weiteren Pflichten aufgrund des Baukindergeldes bestehen? Zusammenfassung Baukindergeld weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/baukindergeld-eigenheim-bis-zu-12-000-e-zuschuss-pro-kind-fuer-den-erwerb-des-eigenheimes-haus-eigentumswohnung-erhalten/ Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: [email protected] Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke