Nr. 41 Schadensersatz: Ermittlungen durch Anwaltskanzlei & Anwendungsbereich § 12a ArbGG (BAG 29.04.2021 - 8 AZR 276/20)
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auf: examenerfolgreichshop.myshopify.com perfekte Geschenkideen von Juristen für Juristen (einfach auf den Link jetzt klicken / direkt in deinen Browser eingeben / kopieren) und so den Podcast jetzt unterstützen 1.Ermittlungkosten hinsichtlich einer Verfehlung eines Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber grundsätzlich ersetzt verlangen, wenn sich der konkrete Verdacht einer erheblichen Verfehlung bestätigt. 2. § 12a ArbGG schließt einen solchen Schadensersatzanspruch nicht aus. 3. Die Erforderlichkeit der Kosten muss aber hinreichend substantiiert werden. Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_news Website: www.rechtsprechung-news.webnode.com Jura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat; Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Arbeitsrecht; BAG; Bundesarbeitsgericht; Arbeitsrecht; ArbGG