Kurz & knackig: Der geplante §128a ZPO - Wasch mich, aber mach mich nicht nass?

(R)ECHT INTERESSANT! - Ein Podcast von Bundesrechtsanwaltskammer

Es tut sich was in der ZPO! Darüber müssen wir unbedingt sprechen. Und zwar in unserer vor Kurzem eingeführten neuen Rubrik „Kurz & knackig“. Im Rahmen von Shorties besprechen wir hier aktuelle Themen außerhalb unserer normalen und etwas ausführlicheren Folgen. Nachdem wir schon über die Dokumentation der strafrechtlichen Hauptverhandlung gesprochen haben, widmen wir uns in unserer zweiten Episode der ZPO: „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten“ lautet der etwas sperrige Begriff für das, worum es heute geht. Zu dem Entwurf hat die BRAK bereits eine Stellungnahme abgegeben und einige Regelungen kritisiert. Warum? Vereinfacht gesagt: Der Richter kann, auch wenn die Parteien nicht wollen, muss aber nicht, obwohl die Parteien wollen. Ist das nicht irgendwie schief? Was ist mit der Partei als Herrin des Verfahrens? Was ist mit dem Dispositionsgrundsatz? Klären wir heute. Zu Gast am Mikro ist ein gern und oft gehörter Gast: Rechtsanwalt und Notar Hans Ulrich Otto, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, Dozent für Arbeits-, Sozial- und Gebührenrecht, Mitglied in der BRAK-AG zur Sicherung des Rechtsstaates und Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm.