Folge 167: Einkommensoptionäre - Beschränkung der Verlustverrechnung
Nur Bares ist Wahres! - Ein Podcast von Luis Pazos - Freitags
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Tonspur der Videokolumne mit Vincent Willkomm vom 28. August 2023: Als Reaktion auf eine unserer letzten Folgen hat ein Zuschauer folgenden Kommentar hinterlassen: "Könnt ihr eventuell ein Video zu der Steuersituation machen, welche Kosten unter die Verlustverrechnungsbeschränkung fallen. Das ist leider sehr undurchsichtig. [Erläutert das bitte] in Bezug auf Credit Spreads." Nichts lieber als das! Zum einen erfreuen sich Steuerthemen hierzulande traditionell hoher Beliebtheit, zum anderen dürfte der angesprochene Aspekt für zahlreiche Optionshändler von Relevanz sein. Zum Hintergrund: Im Jahr 2019 hat die Bundesregierung Änderungen für die Besteuerung von Termingeschäften beschlossen, die in zwei Stufen zum 01. Januar 2020 beziehungsweise 2021 in Kraft traten. Seither können bestimmte Verluste aus Termingeschäften nur noch bis 20.000 Euro im laufenden Jahr mit Gewinnen und Prämieneinnahmen verrechnet werden. Was das für Privatanleger bedeutet, erörtern wir aus unserer persönlichen Sicht als Praktiker anhand der nachfolgenden Fragestellungen: Was hat es mit der Verlustverrechnung auf sich? Wann trat die Beschränkung der Verluste in Kraft? Welche Derivate betrifft die Verlustverrechnung? Was für Optionsgeschäfte umfasst die Beschränkung? Wie werden die Verluste berechnet und aufaddiert? Was passiert, wenn die Begrenzung gerissen wird? Wie lässt sich die Höhe der Beschränkung verdoppeln? Wann hilft eine vermögensverwaltende GmbH? Ein abschließender Hinweis: Wir sind keine Steuerberater, wer es also rechtssicher wissen möchte, wendet sich bitte an einen entsprechenden Standesvertreter.