Wie bestellt: Das BAföG ist und bleibt in schlechter Verfassung

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Das Bundesverfassungsgericht negiert einen grundgesetzlichen Anspruch auf höhere Ausbildungshilfen und überlässt die Bemessung wie gehabt der haushälterischen Willkür des Gesetzgebers. Wer arm ist, könne ja arbeiten gehen und im Notfall sein Studium hinschmeißen, argumentieren die höchsten deutschen Richter und beweisen damit einmal mehr, wie tief sie gesunken sind. Ein Kommentar von Ralf Wurzbacher. Dieser BeitragWeiterlesen