Ermächtigte Bundesjustizministerin Hubig persönlich die Strafverfolgung des Vereins „Friedensbrücke“?
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Am 27. Mai hatte der Generalbundesanwalt Häuser, Wohnungen und Büroräume von Mitgliedern des Vereins „Friedensbrücke – Kriegsopferhilfe e. V.“ in Berlin und Brandenburg wegen des Vorwurfs der „Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland“, gemeint sind damit die Donbass-Republiken Donezk und Lugansk, untersuchen lassen und Haftbefehle ausgestellt. Da ein solches Ermittlungsverfahren nach Strafrechtsparagraph 129 nur möglich ist,Weiterlesen