525A Steuern sparen mit §3 EStG
LEBEN-FÜHREN - Ein Podcast von Olaf Kapinski - Montags

Kategorien:
In dieser Episode befassen wir uns mit dem zweiten Teil zum Einkommenssteuergesetz, konkret mit dem Paragraf 3. Nachdem wir im ersten Teil bereits einige wichtige Absätze besprochen haben, widmen wir uns nun den letzten elf Absätzen, die es in sich haben. Am Anfang gehen wir auf die Regelungen hinsichtlich der betrieblichen Fahrräder ein. Der Absatz 37 bietet nicht nur die Möglichkeit für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern Fahrräder als Teil ihres Vergütungspakets zur Verfügung zu stellen, sondern regelt auch, wie dies über ein Bruttoabzugssystem steuerlich vorteilhaft gestaltet werden kann. Dies ist besonders relevant, da Fahrräder heutzutage eine erhebliche Investition darstellen können. Im weiteren Verlauf der Episode beleuchten wir die verschiedenen steuerfreien Boni, die Arbeitnehmer für die Inanspruchnahme von Kundenbindungsprogrammen erhalten können, die im Absatz 38 behandelt werden. Hierbei wird besonders auf die bekannten Programme wie Miles & More eingegangen, bei denen Belohnungen von Unternehmen in Höhe von bis zu 1.080 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei bleiben. Absatz 39 lässt uns erkennen, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern auch Vermögensbeteiligungen steuerfrei überlassen können, wobei hier eine etwas komplexere Regelung zu beachten ist. Wir gehen dann weiter zu den Regelungen für die Nutzung von betrieblichen Geräten im privaten Rahmen gemäß Absatz 45, wobei Arbeitgeber dafür sorgen können, dass Mitarbeiter keine separaten Verträge für Handys oder Internetdienste benötigen. Diese Leistungen können steuerfrei genutzt werden, was einen großen Vorteil für die Mitarbeiter darstellt. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die steuerfreien Vorteile für das Aufladen von Elektrofahrzeugen am Arbeitsplatz, die im Absatz 46 geregelt sind. Dies eröffnet nicht nur eine Diskussion über umweltfreundliche Mobilität, sondern auch über moderne Anreize, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bieten können. Zum Abschluss widmen wir uns den Absätzen, die für die Zukunftssicherung der Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Absätze 56, 62 und 63 behandeln Themen wie betriebliche Altersvorsorge und Lebensversicherungen, die durch den Arbeitgeber finanziert und steuerlich begünstigt werden können. Diese Regelungen sind besonders relevant für Unternehmen, die in der Lage sind, ihren Angestellten eine nachhaltige und vorteilhafte Altersvorsorge zu ermöglichen. Am Ende der Episode lade ich dazu ein, sich aktiv mit den vorgestellten Themen auseinanderzusetzen. Besondere Veranstaltungen, wie das Januar-Stars-Meeting und das bevorstehende Live-Event im April, bieten hervorragende Gelegenheiten zur Weiterbildung und zum Austausch über Führung und HR-Strategien. In dieser Episode wird deutlich, dass die richtigen Entscheidungen im Bereich der Mitarbeitermotivation und -sicherung nicht nur finanzielle Aspekte bieten, sondern auch entscheidend für die langfristige Zufriedenheit und Bindung der Mitarbeiter sind. starsMEETING DIE Konferenz für Führungskräfte. Networking, Training und Spaß. mehr INFORMATIONEN Die Absätze der heutigen Episode zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 ist; (Jobrad oder Dienstrad) * Sachprämien, die der Steuerpflichtige für die persönliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Unternehmen unentgeltlich erhält, die diese zum Zwecke der Kundenbindung im allgemeinen Geschäftsverkehr in einem jedermann zugänglichen planmäßigen Verfahren gewähren, soweit der Wert der Prämien 1 080 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt; (Miles&More) * der Vorteil des Arbeitnehmers im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen im Sinne des § 2 Ab...