Hartz IV - Sanktionen bei Pflichtverletzung erst mal ausgesetzt

Kurz und Heute - Deutschlandfunk Nova - Ein Podcast von Deutschlandfunk Nova

Empfänger*innen von Hartz IV sollen Leistungen nicht mehr gekürzt werden, wenn sie zum Beispiel Jobangebote ablehnen. Das hat der Bundestag beschlossen. Sanktionen bei einer sogenannten Pflichtverletzung werden dann für ungefähr ein Jahr ausgesetzt. Diese Art Pause ist eine Übergangslösung, bis das geplante Bürgergeld das aktuelle Hartz-IV-System ersetzt. **********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: Instagram und YouTube.