Die interessantesten Bildrechts-Urteile des vergangenen Jahres (Teil 2)
kreativ[ge]recht - Ein Podcast von Sebastian Deubelli
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In der aktuellen Podcastfolge bekommt Ihr einen Mitschnitt des Webinars „Update Urheberrecht - die Top 10 der Fotorechtsfälle 2020“, das ich für den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) halten durfte. In dieser Folge gehe ich auf zwei aktuelle Urteile ein: Am 10.11.2020 (AZ: VI ZR 62/17) wurde vom BGH entschieden, dass mit einer Bildberichterstattung über das Grab des für das Germanwings-Unglück verantwortlichen Ko-Piloten kein „Grabtourismus“ befördert werden darf. Die Karlsruher RichterInnen erklärten die Veröffentlichung des Fotos, das dem Online-Artikel der „Bild“ beigefügt war, für rechtswidrig mit der Begründung, dass auch die Hinterbliebenen und Angehörigen ein Recht darauf haben, bei der Trauerfeier „nicht zum Objekt von Schaulust und Sensationsgier“ zu werden Die zweite Entscheidung vom 09.09.2020 des Landgericht München I (AZ: 21 O 15821/19) befasst sich beinahe lehrbuchmäßig mit der in der Praxis nicht immer trennscharf zu beantwortenden Frage, wann lediglich eine Idee übernommen wurde (und damit keine Urheberrechtsverletzung vorliegt) und wann eine unfreie Bearbeitung eines geschützten Werkes vorliegt. Anlass dafür war die Zeichnung „The Real Badman & Robben“, welche der FC Bayern München auf seine Merchandise-Artikel druckte. Denn diese basiert auf einer anderen Zeichnung, deren Vermarktung der Fussballclub gegenüber dem ursprünglichen Grafiker zuvor abgelehnt hatte. --- Wenn Ihr neugierig geworden seid, findet Ihr den Link zum Mitschnitt mit allen 10 der releantesten Bildrechte-Urteile sowie den Link zur Anmekdung zum 5. Kongress Urheberrechtspolitik des Erich Pommer Instituts im Blogpost zu dieser Folge auf https://deubelli.com/news-details/podcast-kreativgerecht-2-der-interessantesten-bildrechts-urteile-des-vergangenen-jahres.html --- Für alle Fragen rund um den Podcast oder das Urheber- und Medienrecht könnt Ihr Euch jederzeit an mich wenden. [email protected] --- Wenn Euch die Folge weitergeholfen hat, bewertet den Podcast gerne bei iTunes und empfehlt sie bitte weiter!