Wer beugt hier das Recht? | Von Uwe Kranz
KenFM: Standpunkte - Ein Podcast von KenFM

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Den vollständigen Standpunkte-Text (inkl ggf. Quellenhinweisen und Links) findet ihr hier: https://kenfm.de/wer-beugt-hier-das-recht-von-uwe-kranz/ Ein Standpunkt von Uwe Kranz. Eine Hammerreaktion: Christian Dettmers Privatwohnung, sein Auto und seine Amtsräume im Amtsgericht Weimar wurden von mehreren Polizeibeamten und der Staatsanwaltschaft am Montag, dem 26.04.2021 durchsucht, sein Computer und andere Datenträger wurden sichergestellt. Es bestand kein Verdacht des Besitzes oder Handels mit Drogen oder von Abbildungen des sexuellen Kindesmissbrauchs, sondern, sehr subtil, der angeblichen „Rechtsbeugung“. Er ist auch nicht ein Irgendwer, er ist ein angesehener Richter am Familiengericht Weimar und hat damit eine Schlüsselposition in unserer Gesellschaft inne: Er wacht über das Kindeswohl. Und er wurde weltweit berühmt ob seines wahrhaftigen und standhaften Urteils (Aktenzeichen: 9 F 148/21), im Kinderschutzverfahren gemäß Paragraph 1666, Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In diesem Verfahren untersagte er am 08.04.2021 zwei Schulen, Maskenpflicht, Mindestabstände und Schnelltests vorzuschreiben, weil diese nachweislich das Kindeswohl gefährdeten. Und er verfügte, dass diese einstweilige Anordnung nicht nur für die zwei Kinder der Kläger selbst gelte, sondern für alle Schülerinnen und Schüler an deren beiden Schulen. Das Kindeswohl "Im Grundgesetz ist das Kindeswohl zu Recht als hoher Wert definiert. Aber die ganze Wahrheit ist: Es steht eben nicht allein, sondern auf gleicher Ebene mit elterlicher Sorge, Religionsfreiheit und Freiheit der Religionsausübung. Das sind Rechtsgüter desselben verfassungsrechtlichen Ranges. Kindeswohl ist auch körperliche Unversehrtheit.“ So hat es vor vielen Jahren der SPD-Abgeordnete Steinmeier in einer Rede im Bundestag einmal gesagt. Und als Bundespräsident bekräftigte er das am 01.06.2020, dem deutschen Kindertag: "Nicht nur in Corona-Zeiten: Der Kindertag soll uns daran erinnern, was wir Kindern schuldig sind, was uns Kinder wert sind." Nix sind sie ihnen Wert, unsere Kinder! Seit Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) in 1989 müssten Kinder als eigenständige Persönlichkeiten behandelt werden, mit eigenen Rechten, mit eigener Würde und eigenen Bedarfen. Im Zentrum der UN-Konvention (Art. 3 KRK) steht eine Vielzahl von verbindlichen Schutz-, Fürsorge- und Beteiligungsrechten, steht die absolut vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls. Die deutsche Politik hinkt hinterher: Erst 1992 ratifizierte Deutschland die UN-Konvention und kam auch der Forderung nach, dieses Recht formal in innerstaatliches Recht umzusetzen. Es dauerte aber immer noch bis zum 06.07.2000, bis auch in Deutschland Kinder ein Anrecht auf eine gewaltfreie Erziehung erhielten…weiterlesen hier: https://kenfm.de/wer-beugt-hier-das-recht-von-uwe-kranz/ +++ KenFM jetzt auch als kostenlose App für Android- und iOS-Geräte verfügbar! Über unsere Homepage kommt Ihr zu den Stores von Apple und Google. Hier der Link: https://kenfm.de/kenfm-app/ +++ Abonniere jetzt den KenFM-Newsletter: https://kenfm.de/newsletter/ +++ jetzt kannst Du uns auch mit Bitcoins unterstützen. Bitcoin-Account: https://commerce.coinbase.com/checkout/1edba334-ba63-4a88-bfc3-d6a3071efcc8 +++ Dir gefällt unser Programm? Informationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten findest Du hier: https://kenfm.de/support/kenfm-unterstuetzen/ Website und Social Media: https://www.kenfm.de https://www.twitter.com/TeamKenFM https://www.instagram.com/kenfm.de/ https://soundcloud.com/ken-fm https://t.me/s/KenFM Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.