Die Pflichtenfalle | Von Sven Böttcher
KenFM: Standpunkte - Ein Podcast von KenFM

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Ein Beschluss der deutschen Ärzteschaft stellt Eltern vor eine heikle Wahl: Flucht ins Exil oder Zwangsimpfung für die Kinder? Hinweis zum Beitrag: Der vorliegende Text erschien zuerst im „Rubikon – Magazin für die kritische Masse“, in dessen Beirat unter anderem Daniele Ganser und Rainer Mausfeld aktiv sind. Da die Veröffentlichung unter freier Lizenz (Creative Commons) erfolgte, übernimmt KenFM diesen Text in der Zweitverwertung und weist explizit darauf hin, dass auch der Rubikon auf Spenden angewiesen ist und Unterstützung braucht. Wir brauchen viele alternative Medien!Ein Standpunkt von Sven Böttcher Die deutsche Ärzteschaft fordert in einem Beschluss von der deutschen Politik, die „gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe“ dürften „Familien nur mit geimpften Kindern zurückerlangen“. Damit droht renitenten Eltern weit mehr als die familiäre Abschiebung in die Impfapartheid — der weltweit einzigartige deutsche Staatsschulzwang stößt eine ganz andere Tür sperrangelweit auf: Wer sein Kind nicht beschulen lassen kann, weil es ungeimpft ist, verliert das Sorgerecht. Ein nicht journalistischer, sondern ganz persönlicher Zwischenruf von Sven Böttcher, Autor des im Rubikon-Verlag erschienen Spiegel-Bestsellers „Wer, wenn nicht Bill?“. Ich habe meine Frau und meine Tochter 2016 temporär deportiert, nach Frankreich, zu Freunden. Eine unbekannte Täterin hatte damals am Gymnasium einen Anschlag auf meine Tochter verübt, die Kripo ermittelte wegen versuchter schwerer Körperverletzung inklusive Inkaufnahme der Tötung des Opfers, musste ihre Ermittlungen aber sofort wieder einstellen, da die Tatverdächtige erst zwölf Jahre alt war und daher nicht verhört werden konnte. Jugendamt und Psychologen waren auf meiner Seite, als ich eine vorübergehende Beschulung meiner Tochter durch einen Privatlehrer — von mir bezahlt — anregte; die Schulbehörde weigerte sich, irgendwelche Empfehlungen und Gutachten zu lesen, und kündigte an, wenn meine Tochter nicht binnen zwei Wochen an einer neuen Schule erschiene, würde man sie meiner Frau und mir entziehen, sie in die Psychiatrie einweisen und geeignet medikamentös betreuen. Wie die meisten Eltern wusste ich damals nichts allzu Genaues über die diesbezügliche Rechtslage in Deutschland, lernte aber notgedrungen schnell. Daher die Deportation meiner Frau und meiner Tochter. Es ging ja nicht anders. Meine Tochter hat hernach, in Frankreich lebend, online auf Deutsch beschult — doch, das ist erlaubt —, eine Klasse übersprungen, ihre mittlere Reife mit prima Noten in NRW abgelegt und ist weiterhin eine wunderbare junge Dame mit hoher Sozialkompetenz sowie ihrem IQ in den obersten 5 Prozent. Ich gehe davon aus, dass sie diese Kompetenzen sinnvoll einsetzen wird — im Ausland. Die damaligen Vorfälle haben sie für ihr Leben einiges gelehrt, sie wird sich nicht an die Behörden wenden, wenn ihr Unrecht widerfährt, und sie wird sich sicher nicht als Beamtin bewerben. Mich und meine Frau hat der damalige Ausflug unsere gesamten Ersparnisse und Rentenansprüche gekostet. Aber all das schreibe ich Ihnen nicht, weil ich bemitleidet werden möchte — danke, es geht uns gut, unsere Tochter ist heil, der Rest ist nebensächlich —, sondern nur als persönliche Einleitung im Sinne von „Wer ist er denn, was weiß der schon?“ zu jenem jüngst geschaffenen Sachverhalt, den Sie als Eltern zumindest kennen, verstehen und für sich selbst bewerten sollten: dem Beschlussprotokoll der deutschen Bundesärztekammer zum Muttertag 2021 … weiterlesen hier: https://kenfm.de/die-pflichtenfalle-von-sven-boettcher KenFM jetzt auch als kostenlose App für Android- und iOS-Geräte verfügbar! Über unsere Homepage kommt Ihr zu den Stores von Apple und Google. Hier der Link: https://kenfm.de/kenfm-app/ +++ Abonniere jetzt den KenFM-Newsletter: https://kenfm.de/newsletter/ +++ Jetzt kannst Du uns auch mit Bitcoins unterstützen. Bitcoin-Account:https://commerce.coinbase.com/checkout/1edba334-ba63-4a88-bfc3-d6a3071efcc8 +++ Dir gefällt unser Programm? Informationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten findest Du hier: https://kenfm.de/support/kenfm-unterstuetzen/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.