Corona-Untersuchungsausschuss – Teil 40 oder 16.2 | Von Jochen Mitschka
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Majestätsbeleidigung oder notwendige Prüfung? Ein Standpunkt von Jochen Mitschka. In der Corona-Ausschusssitzung Nr. 16 vom September 2020 wurde das Thema "Die Corona-Sprechstunde: Hilfe zur Selbsthilfe bei Masken, Tests, Quarantäne" (1) zunächst intern besprochen, dann mit Professor Martin Schwab, einem Rechtswissenschaftler. Hier geht es mit der Zusammenfassung weiter. Dr. Hoffmann wies darauf hin, wie problematisch es grundsätzlich ist, jemanden die eigenen persönlichen Daten zur Verfügung stellen zu müssen, die ärztliche Diagnose oder Gesundheitsdaten offen zu legen. Oder wie gravierend der Grundrechtseingriff ist, wenn Kinder unter Quarantäne gestellt werden sollen, selbst innerhalb der Familie, und angedroht wird, im Fall der Verweigerung die Kinder den Eltern wegzunehmen. Er wies darauf hin, dass es eine Wesentlichkeitstheorie in der Justiz gibt, welche verhindert, dass solche wesentlichen Grundrechtseingriffe auf Basis einer allgemeinen Ermächtigungsgrundlage erfolgen können. Er erklärte dann, welche Grundrechte das Wegnehmen der Kinder aus der Familie ohne ein explizites Gesetz verhindern. Die Prüfung der Angemessenheit wäre die allerletzte Prüfung, zu der man im Moment eigentlich gar nicht kommen würde, weil die grundgesetzlichen Prüfungen schon ganz am Anfang einer Prüfung, die Widerrechtlichkeit der Regierungsmaßnahmen deutlich machen würden. Was von mehreren Rechtswissenschaftlern außergewöhnlich deutlich ausgeführt wurde. Nun kamen zwei Gäste zu Wort: Zunächst Professor Martin Schwab Professor Schwab erzählte, dass ihm Quarantänebescheide von Interessierten zugeleitet wurden. Dabei fiel ihm auf, dass alle Vordrucke waren. Darin stand, dass derjenige, an den der Bescheid gerichtet war, Kontakt mit einem "Infizierten" gehabt hätte, weshalb ihm eine häusliche Absonderung für 14 Tage auferlegt wurde. Manchmal wurde dies ergänzt durch die Auflage zweimal täglich Fieber zu messen und Tagebuch zu führen. Auffällig wäre, dass nichts über die Risikobewertung ausgeführt wurde. In den Bescheiden wurden keine Angaben gemacht, wann, wie lange und wo der Kontakt stattgefunden hatte, wobei manchmal die Angabe "mehr als 15 Minuten" angegeben wurde. Es gab keinen Hinweis darauf, ob der Kontakt in geschlossenen Räumen oder im Freien stattgefunden hatte, oder welcher Abstand zur Kontaktperson bestand. Da diese Angaben angeblich großen Einfluss auf das Infektionsrisiko haben, so Schwab, müssten sie doch auch erwähnt werden. Das wäre umso seltsamer, da bei allen Bescheiden auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 2012 Bezug genommen wurde…weiterlesen hier: https://kenfm.de/corona-untersuchungsausschuss-teil-40-oder-16-2-von-jochen-mitschka/ +++ KenFM jetzt auch als kostenlose App für Android- und iOS-Geräte verfügbar! Über unsere Homepage kommt Ihr zu den Stores von Apple und Google. Hier der Link: https://kenfm.de/kenfm-app/ +++ Abonniere jetzt den KenFM-Newsletter: https://kenfm.de/newsletter/ +++ jetzt kannst Du uns auch mit Bitcoins unterstützen. Bitcoin-Account: https://commerce.coinbase.com/checkout/1edba334-ba63-4a88-bfc3-d6a3071efcc8 +++ Dir gefällt unser Programm? Informationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten findest Du hier: https://kenfm.de/support/kenfm-unterstuetzen/ Website und Social Media: https://www.kenfm.de https://www.twitter.com/TeamKenFM https://www.instagram.com/kenfm.de/ https://soundcloud.com/ken-fm https://t.me/s/KenFM Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.