Böhmi fragt, Solmecke antwortet: Achterbahnfotos in Freizeitparks legal?
WBS.LEGAL - Ein Podcast von Christian Solmecke

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Jeder kennt sie: die Fotos auf Achterbahnen. Kurz nach der Fahrt ist das entstandene Foto angesichts der verzerrten Gesichter und Grimassen zwar immer ein Lacher wert, aber kaum einer möchte, dass so ein Bild von einem selbst veröffentlicht wird. Aber grundsätzlich steht die Aufnahme im Park jedem zur Verfügung. Ist das erlaubt? Diese Rechtsfrage hat Olli Schulz und Jan Böhmermann in ihrem aktuellen Podcast interessiert und wir beantworten sie. Checkt hier, ob ihr vom Facebook Datenleck betroffen seid: https://wbs.law/facebook-datenleak