3.6.1972: Ostverträge treten in Kraft
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Eine wichtige Wegmarke der Ostpolitik: Am 3. Juni 1972 traten mit den Ostverträgen Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik, der Sowjetunion und der Volksrepublik Polen in Kraft. In diesen Verträgen wurde vor allem die Unverletzbarkeit der gemeinsamen Grenzen festgelegt und garantiert.