31.12.1994: Auflösung der Treuhand

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Nach fünfjähriger Tätigkeit wird am 31. Dezember 1994 die "Treuhand" aufgelöst. Aufgabe dieser Bundesanstalt war es, nach der deutschen Einheit treuhänderisch das Volkseigentum der ehemaligen DDR zu verwalten und in Privatbesitz zu überführen.