Muss Catcalling strafbar werden?
Justitias Töchter. Der Podcast zu feministischer Rechtspolitik - Ein Podcast von Deutscher Juristinnenbund e.V.

++ Triggerwarnung: Diese Folge thematisiert verbale sexuelle Belästigungen und andere nicht-körperliche Formen von aufgedrängter Sexualität. ++ Hinterherpfeifen, Kussgeräusche und sexistisch-anzügliche Bemerkungen – das sogenannte „Catcalling“ im öffentlichen Raum ist ein weit verbreitetes Phänomen, das vor allem Mädchen, Frauen und LGBTIQ*-Personen betrifft. Die 13. Folge „Justitias Töchter – der Podcast zu feministischer Rechtspolitik“ beleuchtet das Thema aus einer rechtlichen Perspektive: Schützt das geltende Strafrecht vor Catcalling? Wo bestehen Schutzlücken und wie können sie geschlossen werden? Die Juristinnen und Podcast-Hosts Selma Gather und Dr. Dana-Sophia Valentiner sprechen über die vielfältigen Erscheinungsformen von Catcalling und diskutieren die feministischen und rechtlichen Facetten des Phänomens mit ihren Gästinnen: Zu Wort kommt Antonia Quell, die Initiatorin der Petition „Es ist 2020. Catcalling sollte strafbar sein“. Im Interview erläutert Rechtswissenschaftlerin Dr. Anja Schmidt, Mitglied der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), wie das Recht bisher auf Catcalling reagiert und wo es noch Nachbesserungsbedarf gibt. Dr. Anja Schmidt schlägt vor, Ausdrucksformen aufgedrängter Sexualität strafrechtlich anzugehen – sie sind nicht vereinbar mit der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen. In den feministischen Fundstücken wird als Reaktion auf einen antifeministischen Beitrag in einer rechtswissenschaftlichen Fachzeitschrift auf die „All Time Classics“ des Blogs „Juristenausbildung: Üble Nachlese“ vom djb-Arbeitsstab Ausbildung und Beruf hingewiesen. Außerdem werden ein Vortrag von Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer und ein Beitrag der Journalistin Samira El Ouassil zu dem Attentat in Atlanta auf asiatisch-amerikanische Frauen empfohlen.