Stechuhrurteil und Vertrauensarbeitszeit

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Systeme zur Arbeitszeiterfassung haben Hochkonjunktur, denn das Bundesarbeitsgericht hat im so genannten Stechuhrurteil entschieden, dass Arbeitszeiten erfasst werden müssen. Die Fachanwältin für Arbeitsrecht, Stefanie Prehm, erläutert die Details in Hinblick auf Vertrauensarbeitszeit. Zudem gibt die Juristin einen Ausblick darauf, inwieweit sowie in welchem zeitlichen Rahmen vom Gesetzgeber Klarstellungen zu erwarten sind. Bild: © vectorpocket / Reinhard Tiburzy-stock.adobe.com [M]-Carin Boehm