Verträge, AGBs, SLAs – IT-Berufe-Podcast #184

IT-Berufe-Podcast - Ein Podcast von Stefan Macke - Montags

Um alles rund um Verträge als Vorbereitung auf die AP1 geht es in der einhundertvierundachzigsten Episode des IT-Berufe-Podcasts. Inhalt Für die AP1 ist es sinnvoll, einige grundsätzliche Vertragsarten zu kennen und unterscheiden zu können. Sowohl auf Anbieter- als auch auf Nachfragerseite ist es wichtig zu verstehen, welche Art von Vertrag vorliegt, da daraus unterschiedliche Rechte und Pflichten entstehen können. Disclaimer: Das hier ist keine Rechtsberatung! 🙂 Vertrag Ein Vertrag ist die von zwei (oder mehr) Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung eines Schuldverhältnisses (siehe § 311 BGB). Hierfür sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen erforderlich. Beispiel: Angebot und Annahme, Bestellung und Lieferung. Verträge können schriftlich, mündlich oder durch „konkludentes Handeln“ entstehen. Vertragsarten * Kaufvertrag: Verkäufer:in verkauft etwas an Käufer:in. * Beispiele in der IT: Hardware-/Softwarekauf * Lizenzvertrag: Lizenzgeber:in räumt Lizenznehmer:in Rechte an einem geschützten Werk (z.B. Patent, Marke, Urheberrecht) ein. * Beispiele in der IT: Lizenzierung von Software, Bildrechte einkaufen * Servicevertrag: Regelt die Erbringung produktbezogener Leistungen zwischen Anbieter:in und Kund:in. * Beispiele in der IT: Wartungsverträge für Software (z.B. für Patches und Updates) oder Hardware durch Dienstleister * Mietvertrag: Vermieter:in überlässt Mieter:in eine bewegliche oder unbewegliche Sache zur zeitweisen Nutzung. * Beispiele in der IT: Miete eines Autos für eine Dienstreise, Miete von Software * Leasingvertrag: Leasinggeber:in (Vermieter:in) überlässt Leasingnehmer:in (Mieter:in) eine Sache zur Nutzung wie bei der Miete, aber mit Fokus auf eine langfristige Nutzung mit der Möglichkeit des Erwerbs am Ende der Vertragslaufzeit. Außerdem sind bestimmte Sachverhalte anders geregelt, z.B. die Inspektion beim geleasten Auto oder die Wahl des konkreten Modells und der Ausstattung durch den/die Leasingnehmer:in. * Beispiele in der IT: Leasing teurer Hardware statt einmaligen Kaufs * Werkvertrag: Unternehmer:in (Auftragnehmer:in) verpflichtet sich zur Herstellung eines bestimmten Werks für den/die Auftraggeber:in (Besteller:in). Hier muss das Endergebnis klar definiert sein („Werk“). * Beispiele in der IT: Programmierung einer kompletten Individualsoftware für eine Kundin * Dienstvertrag: Schuldner:in verpflichtet sich zur Leistung eines Dienstes an den/die Gläubiger:in. Hierbei steht die Dienstleistung an sich im Vordergrund und nicht das Endergebnis. * Beispiele in der IT: Programmierung für einen Kunden auf Basis von Tagessätzen * Fernabsatzvertrag: Bei Verträgen, die über Fernkommunikationsmittel (Internet, Telefon usw.) geschlossen werden, haben Verbraucher:innen besondere Rechte, insb. ein Widerrufsrecht. * Arbeitsvertrag: Definiert die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in. Vertragsbestandteile z.B. Leistungsbeschreibung, Termine/Fristen, fällige Entgelte, Lasten- und Pflichtenheft (insb. bei Softwareerstellung), Konventionalstrafen, Haftung Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Mit AGBs regeln Unternehmen ihre grundsätzliche Vertragsgestaltung, also Inhalte, die für alle Verträge gelten. Beispielinhalte: * Informationen zum Vertragsschluss (z.B. Telefon, E-Mail), Bestätigungen usw. * Zahlungsbedingungen (z.B. Fristen, Zahlungsmöglichkeiten) * Eigentumsvorbehalt * Lieferungskonditionen und -möglichkeiten * übliche Geschäftszeiten * Gewährleistung/Garantie * Haftung Service-Level-Agreement (SLA) Ein SLA legt fest,