Lastenheft und Pflichtenheft – IT-Berufe-Podcast #189

IT-Berufe-Podcast - Ein Podcast von Stefan Macke - Montags

Die Unterscheidung von Lastenheft und Pflichtenheft ist Thema der einhundertneunundachzigsten Episode des IT-Berufe-Podcasts. Inhalt Kurzübersicht Lastenheft * Definition laut DIN 69901-5: „vom Auftraggeber festgelegte Gesamtheit der Forderungen an die Lieferungen und Leistungen eines Auftragnehmers innerhalb eines Auftrages“. * Verfasst von: Auftraggeber, also aus Sicht des Kunden. * Inhalt: Lösungsneutrale funktionale und nicht-funktionale Anforderungen an ein Produkt, eine zu erstellende Software oder ein Projektergebnis aus Sicht des Auftraggebers. * Fragen: WAS soll erreicht werden? WARUM ist das wichtig? WOFÜR wird das benötigt? WER will das haben? * Ziel: Basis, um Angebote von potenziellen Auftragnehmern einzuholen. Es bildet die Grundlage für das vom Auftragnehmer zu erstellende Pflichtenheft. * Rechtliche Relevanz: keine * Mögliche Inhalte * Anforderungen der Stakeholder (z.B. Fachlichkeit, Regualatorik, Usability, Performance, Hardware-/Netwerk-/Softwareumgebung) * Ist-Zustand und Soll-Zustand * Abnahmekriterien für die Prüfung, ob die Anforderungen erfüllt sind * Einschränkungen bei zu verwendenden Technologien * Anforderungen an den Auftragnehmer (z.B. Zertifizierung) * Schnittstellen * Sonstige Anforderungen (z.B. Dauer, Kosten, Meilensteine) Kurzübersicht Pflichtenheft * Definition laut DIN 69901-5: „vom Auftragnehmer erarbeitete[n] Realisierungsvorgaben aufgrund der Umsetzung des vom Auftraggeber vorgegebenen Lastenhefts“. * Verfasst von: Auftragnehmer, also aus Sicht des Dienstleisters. * Inhalt: Vorschlag für technische Lösung der Anforderungen aus dem Lastenheft. * Fragen: WIE sollen die Anforderungen umgesetzt werden? WELCHE Technologien kommen zum Einsatz? * Ziel: Konkretes Angebot eines Auftragnehmers, um die Anforderungen aus dem Lastenheft des Auftraggebers zu erfüllen. Basis für die Kalkulation von Kosten/Aufwänden und das Erstellen eines Angebots. Definiert die Vorgaben für die spätere Implementierung. * Rechtliche Relevanz: wird Vertragsbestandteil und dient zur Abnahme der erbrachten Leistung * Mögliche Inhalte * Spezifikationen des geplanten Ergebnisses bzw. die technische Realisierung, z.B. Architektur, Technologien, UML-Diagramme, ER-Modelle, geplante Prozessabläufe, UI-Entwürfe * Entwicklungsprozess, Projektplan mit Meilensteinen, Vorgaben zur Kommunikation * Ressourcen wie konkrete Personen, Subunternehmen, Technologien Definitionen aus dem IT-Handbuch Beginnen wir mit einer Definition der Begriffe. Dafür schaue ich immer gerne in das IT-Handbuch*, das bis vor einigen Jahren noch der „offizielle“ Prüfungsbegleiter war und als Nachschlagewerk mit in die Prüfung genommen werden durfte. Dort werden Lasten- und Pflichtenheft wie folgt definiert: Lastenheft Das Lastenheft enthält alle Forderungen des Auftraggebers (Kunden) an die Lieferungen und/oder Leistungen eines Auftragnehmers. Die Forderungen sind aus Anwendersicht einschließlich aller Randbedingungen zu beschreiben. Diese sollten quantifizierbar und prüfbar sein. Im Lastenheft wird definiert, was für eine Aufgabe vorliegt und wofür diese zu lösen ist. Pflichtenheft Das Pflichtenheft enthält das vom Auftragnehmer erarbeitete Realisierungsvorhaben auf der Grundlage des Lastenheftes. Das Pflichtenheft enthält als Anlage das Lastenheft. Im Pflichtenheft werden die Anwendervorgaben detailliert und in einer Erweiterung die Realisierungsforderungen unter Berücksichtigung konkreter Lösungsansätze beschrieben. Im Pflichtenheft wird definiert,