Datenschutz vs. Datensicherheit vs. Datensicherung – IT-Berufe-Podcast #157
IT-Berufe-Podcast - Ein Podcast von Stefan Macke - Montags
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Um den Unterschied zwischen Datenschutz, Datensicherheit und Datensicherung geht es in der einhundertsiebenundfünfzigsten Episode des IT-Berufe-Podcasts. Datenschutz vs. Datensicherheit vs. Datensicherung In dieser Episode werden die drei Begriffe zunächst oberflächlich erläutert und abgegrenzt. Über jedes einzelne Thema kann man aber noch im Detail sprechen und Prüflinge müssen sich auch intensiv damit auseinandersetzen. Die Begriffe klingen zwar sehr ähnlich, sind aber klar voneinander abzugrenzen und insb. in Prüfungen sauber auseinanderzuhalten. In der Novellierung der IT-Berufe im Jahr 2018 wurden die Begriffe Datenschutz und Datensicherheit explizit in den Ausbildungsrahmenplan mit aufgenommen. Und auch in der Neuordnung 2020 gehören sie zum festen Bestandteil der Berufsausbildung in den IT-Berufen. Datenschutz * Datenschutz ist der Schutz personenbezogener Daten natürlicher Personen vor Missbrauch durch Dritte. * Personenbezogene Daten sind laut DSGVO „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person […] beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind“. Beispiele: Name, Adresse, IP-Adresse, Bankdaten, Gesundheitsdaten, Standortdaten. * Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sichert jedem Bürger das Recht zu, über die Verwendung seiner Daten selbst zu bestimmen. Das sogenannte Recht auf informationelle Selbstbestimmung wurde vom Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil von 1983 aus dem Grundgesetz abgeleitet. Dort heißt es: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (Grundgesetz, Artikel 2, Satz 1) Warum ist das wichtig? Menschen sollen in ihrer persönlichen Freiheit nicht eingeschränkt werden. Sie würden sich aber ggfs. anders verhalten, wenn anderen Menschen (zu) persönliche Daten über sie bekannt wären, wie z.B. Krankheiten oder sexuelle Vorlieben. Außerdem würden viele Menschen sich einschränken, wenn sie befürchten müssten, dass ihr Verhalten protokolliert würde. Das Grundgesetz gewährleistet jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht, über Verwendung und Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen (Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung). Geschützt werden also nicht Daten, sondern die Freiheit der Menschen, selbst zu entscheiden, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) Die EU formuliert es noch deutlicher: Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. (