Folge 15 - 2019 - 10 Dinge, die Sie bei der Lagerung von Gefahrstoffen beachten müssen

Intralogistiker Podcast - Ein Podcast von BITO Lagertechnik

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Betriebe die Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung verwenden und lagern, müssen ein entsprechend den existierenden Richtlinien gestaltetes Gefahrstofflager aufbauen. Die Gefahrstofflagerung unterliegt den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) und dem Wasserhaushalts­gesetz (WHG). Darüber hinaus müssen noch viele andere Verordnungen berücksichtigt werden. Der Unternehmer und seine Mitarbeiter haben in diesem Zusammenhang viele Pflichten wie z. B. die Ermittlungsplicht, Ersatzstoffprüfung, u.v.m. zu erfüllen bzw. Vorsorge zu tragen. Die tatsächlich eingesetzten gefährlichen Stoffe müssen in ein Gefahrstoffkataster aufgenommen und erforderliche Schutzmaßnahmen zur Gefahrenabwehr müssen erarbeitet und durchgeführt werden. Generell wird jeder Gefahrstoff einer Lagerklasse zugeordnet.   www.bito.com