»Die Akte Bushido« - Die Macht der Clans
Im Verhör - Ein Podcast von SPIEGEL TV
»Ich habe immer noch Angst vor ihm«, das sagt Rapper Bushido in dieser Episode über seinen ehemaligen »Musikmanager« Arafat Abou-Chaker. Jahrelang waren die beiden ein Herz und eine Seele. Doch jetzt sind sie zerstritten und Bushido packt in einem aufsehenerregenden Gerichtsprozess gegen den Clan-Chef aus. Wie konnte es so weit kommen? Und um wie viele Millionen geht es eigentlich? Und warum ein Gartenzaun zur Eskalation führte? Hinweis der Redaktion: »Aggro Berlin widerspricht Bushidos Darstellung, man hätte ausschließlich Einhaltung der vertraglich vereinbarten Beteiligung am gemeinsamen Absatz von gemeinsam produzierten Tonträgern‘ verlangt (siehe auch hier: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/bushido-aggro-berlin-verlangt-unterlassung-a-577c8215-f79e-4138-9150-ccbcbc5bf98c), die Darstellung rund um die Unterschrift von Halil Efe sei frei erfunden.« Aggro Berlin widerspricht Bushidos Darstellung der Vertragsauflösung: »Aggro Berlin hat nie einen Kauf des Masterbands an dem Album ›King of Kingz‹ behauptet. Es gab vielmehr einen Lizenzvertrag, der eine marktübliche Beteiligung von Bushido vorsah. Darüber hat es zu dieser Zeit auch nie Streit gegeben. Aggro Berlin verlangte nie Geld für die Auflösung seines Künstlervertrages. Verlangt wurde eine Vereinbarung zu branchenüblichen Lizenzbeteiligungen. Für die Auflösung des Vertrages kamen Bushido und Herr Abou-Chaker nicht nur zu zweit, sondern mit 6-8 Personen ins Label-Office. Aggro Berlin wurde unter Anwendung von Gewalt und Drohung mit einem Langmesser zur Unterschrift gezwungen.«+++ Alle Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier. Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Seite verantwortlich. +++ Den SPIEGEL-WhatsApp-Kanal finden Sie hier. Alle SPIEGEL Podcasts finden Sie hier. Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie mit SPIEGEL+. Entdecken Sie die digitale Welt des SPIEGEL, unter spiegel.de/abonnieren finden Sie das passende Angebot. Informationen zu unserer Datenschutzerklärung.