Was ist schnelles Internet? Der Streit um Universaldienste

In der Bundesregierung gibt es Streit um die Verordnung für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten. Was da so sperrig im Amtsdeutsch daher kommt, hat es in sich. Denn in der Verordnung wird u.a. festgeschrieben, wie schnell ein Netzzugang mindestens sein muss. Denn wir als Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ab dem 1. Juni ein gesetzlich verbrieftes Recht auf schnelles Internet haben. Aber - was ist eigentlich „schnell“ und wie „schnell“ muss das Netz sein?

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