Gefühlsecht
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Das Gericht befindet den Angeklagten Albert Heinen im Sinne des Paragraphen 243 des Strafgesetzbuches in der Fassung vom 01.07.2076 für schuldig, irrationale Hilfeleistung an einer ihm unbekannten Person begangen zu haben. Das Urteil lautet sechs Monate Gefühl ohne Bewährung. Eine Berufung wird nicht zugelassen. Das Urteil wird im Anschluss an das Verfahren vollstreckt. Die Verhandlung ist geschlossen.