"EU-Migrationspakt (Vol. 2) - Alte Plörre in neuen Schläuchen?" - Ein Artikel von Uwe Kranz

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Der in meinem Beitrag der letzten Woche vorgestellte Migrationspakt der Europäischen Union fußt auf dem UN-Migrationspakt, der am 10.12.2018 in Marrakesch, Marokko, verabschiedet wurde und insgesamt 23 Ziele vorgibt, an denen sich die partizipierenden Staaten orientieren sollen, um die Migrationsproblematik zu lösen. Dieser Pakt sei angeblich nur ein „kooperativer Leitfaden“, beziehungsweise ein „rechtlich nicht bindender Kooperationsrahmen“, wurde bei der Verabschiedung betont, wohl wissend, dass der UN-Pakt auf der zuvor verabschiedeten „New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten“ basiert, in der die rechtlichen Verpflichtungen zwingend festgelegt worden waren. Der Grundgedanke, „förderliche Bedingungen“ zu schaffen, die es „allen Migranten ermöglichen, unsere Gesellschaften durch ihre menschlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fähigkeiten zu bereichern“, ist im Ansatz zwar löblich, doch realitätsfern, geht vor allem extrem einseitig zu Lasten der Aufnahmeländer und durchzieht den ganzen Pakt, insbesondere seine 23 Ziele. Ein Artikel von Uwe Kranz Gesprochen von: Oliver Ratzke © www.hallo-meinung.de