13 I Grundrechte MV - Art. 12a GG - Wehrpflicht
Zukunft gerecht - Ein Podcast von Friedrich-Ebert-Stiftung
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Unter Wehrpflicht wird allgemein verstanden, dass - meist Männer - eine beschränkte Zeit einen verpflichtenden Dienst für die Streitkräfte des Landes leisten müssen. Wegen mangelnder Freiwilligkeit entstanden rechtliche Regelwerke, später die „allgemeine Wehrpflicht“. Die Region Mecklenburg-Vorpommern kannte Phasen strenger Wehrpflicht und ohne Wehrpflicht. Ab den 1960er Jahren bildete sich das Recht auf einen Ersatzdienst heraus, später wurde in der DDR die Möglichkeit zur Wehrpflicht auf Frauen ausgeweitet. Die allgemeine Wehrpflicht in der Bundesrepublik wurde 2011 ausgesetzt, nicht abgeschafft. Sprecher_in: Christoph Wunnicke, Jana Kühn. Produktion: Marcus Rust Hinweis: Artikel 12a im Beitrag unrichtig Art. 13 genannt