Corona-Hilfen: So wehren Sie sich gegen Rückforderungen - Nr.: 7592
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Einige Jahre nachdem die Politik Corona-Soforthilfen als „nicht rückzahlbare Zuschüsse“ verkauft hatte, flattern vielen Betrieben unerwartet Rückforderungsbescheide ins Haus. Verwaltungsgerichte in Münster, Stuttgart und Freiburg kippen diese Praxis jedoch reihenweise, rügen unklare Förderbedingungen und stellen den Vertrauensschutz der Antragsteller über nachträgliche Behördeninterpretationen. Warum sich der Gang vor Gericht lohnen kann.