„20 Jahre für nichts“ - Soldat wegen Äußerung nach COVID-Impfverweigerung entlassen - Nr.: 8185

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Vom Urteil verstört zeigte sich ein Hauptfeldwebel, der nach 20 Jahren Dienstzeit wegen Äußerungen im Zusammenhang mit seiner COVID-Impfverweigerung vom Truppengericht entlassen wurde. Der Wehrsenat des Bundesverwaltungsgerichts wies nun die Berufung dagegen zurück. Für Anwalt Edgar Siemund wurde mit dem Urteil ein Exempel statuiert.