Die Brückenteilzeit verbindet: von Vollzeit zu Teilzeit und wieder zurück
Attraktive Arbeitgeber - Ein Podcast von Smaro Sideri Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht - Mittwochs

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Seit 1.1.2019 gilt die Brückenteilzeit also nach § 9a TzBfG die Möglichkeit die Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum zwischen 1-5 Jahren zu reduzieren und damit die Möglickheit zu haben nach einer Teilzeitbeschäftigung wieder zurück in die Vollzeit zu kommen.