63 | ZurĂĽckbehaltung von Tieren oder: die Geiselnahme eines Pudels

Alles begann so friedlich: Die Beklagte findet den entlaufenen Pudel der Klägerin und nimmt ihn bei sich auf. Nachdem die Beklagte kostspielig für Leib und Wohl des Tieres gesorgt hat, meldet sich die Eigentümerin und will ihren Hund zurück. Da wendet sich das Blatt: Wenn die Klägerin ihren Hund wiedersehen will, soll sie der Beklagten erstmal die Kosten für Hundefutter und Tierarzt erstatten. Muss der Pudel sich das bieten lassen? Nach dem Urteil: AG Bad Homburg, Urt. v. 11.4.2002 – 2 C 1180/01

Om Podcasten

Einfall im Recht ist der Jura-Podcast der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf: In jeder Folge präsentieren zwei Mitarbeiter:innen ein Gerichtsurteil aus dem Zivilrecht – ganz normale Fälle. Wir zollen den Richterinnen und Richtern an Amts- und Landgerichten Tribut, die es mit dem ungefilterten Alltag zu tun haben. Unser Motto: Jura kann auch Spaß machen! Den Link zur Lösungsskizze (mit Link zur Entscheidung) findet Ihr auf unserer Webseite. Über neue Folgen informiert Euch das Team von Prof. Dr. Rupprecht Podszun auf seinem Instagram-Kanal!