Werbung und Wahlkampf im Wartezimmer – erlaubt oder verboten?

DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift - Ein Podcast von Thieme Verlagsgruppe

Wer im Wartezimmer sitzt, hat in der Regel Zeit. Was also liegt näher, als das Wartezimmer zur Information der Patienten zu nutzen, ihnen IGeL-Leistungen zu erläutern oder für die politische Partei zu werben, der man angehört? Doch Vorsicht – nicht alles, was möglich ist, ist auch gesetzlich erlaubt.