DSGVO-Kopplungsverbot im Online-Shop – das gilt es zu beachten!

Datenschutz-Donnerstag - Ein Podcast von Trusted Shops Legal Services

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Das dumpf vibrierende Geräusch, welches durch die Verbindung von zwei Zugwaggons entsteht, dürfte jedem Zugreisenden bekannt sein. Ohne die Kopplung von Zug und Waggon wäre eine sichere Zugfahrt wohl denkbar unmöglich. Im Datenschutzrecht dürfen Sie eine Kopplung jedoch nicht ohne weiteres vornehmen. Wenn Sie unsere Beiträge zum Thema Datenschutz schon länger verfolgen, wird Ihnen sicherlich nicht neu sein, dass Sie für jede DSGVO-konforme Verarbeitung personenbezogener Daten eine entsprechende Rechtfertigung benötigen. Eine rechtmäßige Datenverarbeitung kann beispielsweise auf eine freiwillig erteilte Einwilligung der betroffenen Person gestützt werden. An der Freiwilligkeit der Einwilligung kann jedoch dann gezweifelt werden, wenn z. B. die Voraussetzung für die Teilnahme an einem Online-Gewinnspiel die Einwilligung in den Erhalt eines Newsletters ist. Mit Blick auf die datenschutzrechtlichen Vorschriften kann eine solche „Kopplung“ gegebenenfalls unzulässig sein. Wann dies der Fall ist, was Sie bei der Kopplung beachten sollten und ob es sinnvoll ist, überhaupt solche Konstellationen zu wählen, erfahren Sie in diesem Rechtstipp der Woche.