Alles Bio oder Öko? So werben Sie rechtssicher damit!
Datenschutz-Donnerstag - Ein Podcast von Trusted Shops Legal Services

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Der Markt um Bio-Lebensmittel wächst stetig. Verbraucher kaufen nicht nur bewusster ein, sondern legen auch einen immer größeren Wert auf Regionalität und umweltfreundliche Produkte. Dementsprechend werden auf dem Markt immer mehr Produkte mit dem Zusatz „Bio“ oder „öko“ bzw. den entsprechenden Logos und Siegeln angeboten. Jedoch ist die Werbung mit diesen Zusätzen an strenge unionsrechtliche Vorgaben geknüpft. Nur wenn die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen, dürfen Erzeugnisse als „Bio“ oder „ökologisch“ beworben werden, andernfalls droht Abmahngefahr! Während bisher die EU-Verordnung Nr. 834/2007 die Werbung im Bereich Bio-Lebens- und Futtermittel regelte, ist am 01.01.2022 die neue Bio-Basis-Verordnung (EU) 2018/848 in Kraft getreten und sieht einige Änderungen vor, die auch unmittelbar den Online-Handel betreffen. Erfahren Sie in diesem Rechtstipp der Woche, was Sie bei der Werbung von Bio- und Öko-Produkten unter Geltung der neuen Bio-Basis-Verordnung unbedingt beachten müssen.